Schrittweiser Ausbau freiwilliger Umweltmaßnahmen: Gemeinsam fordern wir, dass Mitgliedsstaaten, die mehr für die Umwelt tun möchten, den Anteil der Umweltmaßnahmen (Öko-Regelungen der 1. Säule und Agrarumweltmaßnahmen der 2. Säule) kontinuierlich ausweiten können und ihren geplanten Ausbaupfad in ihren Strategieplänen festhalten. So haben die Bäuerinnen und Bauern eine langfristige Planungssicherheit. Dazu müssen die Prämien an die Umweltansprüche der Mitgliedstaaten flexibel angepasst werden können und die Fördermittel dürfen nicht von Anfang an für ökologisch unqualifizierte Direktzahlungen blockiert sein. Dafür ist eine maximale Flexibilität innerhalb und zwischen den Säulen notwendig. Voraussetzung für eine Umschichtung der Mittel muss dabei IMMER eine Erhöhung der Umweltleistung sein.
Ausweitung des Ökolandbaus: Der Ökolandbau erbringt nachweislich positive Leistungen für Natur und Gesellschaft. Darüber hinaus zahlt er auf sämtliche Ziele der GAP ein. Mit dem Green Deal hat sich die EU das Ziel gesetzt, den Ökolandbau bis 2030 auf 25% der EU-Agrarfläche auszudehnen. Deutschland hat 2017 beschlossen, den Öko-Landbau bis 2030 auf 20% auszudehnen. Bisher haben weder die EU-Kommission noch die Bundesregierung dargelegt, wie sie diese Ziele mit der GAP unterstützen möchten. Damit der Ökolandbau auch in Zukunft weiterhin wachsen kann, muss er durch beide Säulen unterstützt werden. Die Öko-Förderung muss dabei mit den Öko-Regelungen der 1. Säule voll kombinierbar sein.